Verbeamtung: Voraussetzungen, Laufbahnen, Probezeit
Wer verbeamtet werden kann, steht in § 7 BeamtStG und in sechzehn Landesgesetzen. Staatsangehörigkeit, Verfassungstreue, Laufbahnbefähigung, gesundheitliche Eignung, Höchstaltersgrenzen und die Probezeit nach § 10 BeamtStG.
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