TVöD- und TV-L-Rechner
Entgeltgruppe, Stufe und Wochenstunden eingeben – heraus kommen Monatsbrutto, Jahresbrutto einschließlich Jahressonderzahlung und der Stundenlohn. Alle Beträge stammen aus der geltenden Entgelttabelle, nicht aus einer Schätzung.
TV-L, E 11, Stufe 3
39,83 Wochenstunden – Vollzeit in Nordrhein-Westfalen
Wie sich das zusammensetzt
| Schritt | Betrag |
|---|---|
| Tabellenentgelt bei Vollzeit | 4.748,43 € |
| Zwölf Monatsentgelte | 56.981,16 € |
| Jahressonderzahlung (74,35 % eines Monatsentgelts) | 3.530,46 € |
| Jahresbrutto | 60.511,62 € |
| Stundenlohn: Monatsentgelt geteilt durch das 4,348-fache von 39,83 Stunden | 27,42 € |
Grundlagen: § 15 (Tabellenentgelt), § 24 Abs. 2 (Teilzeit anteilig), § 24 Abs. 3 Satz 3 (Stundenanteil über den Faktor 4,348) und § 20 Abs. 2 TV-L. Die benutzte Tabelle gilt seit dem 01.04.2026 und läuft bis zum 31.12.2026.
Warum hier kein Netto steht
Vom Brutto zum Netto führt kein tariflicher, sondern ein steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Weg – und der hängt an Angaben, die in keiner Entgelttabelle stehen: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse, das Bundesland und der Eigenanteil zur Zusatzversorgung (VBL beziehungsweise kommunale Zusatzversorgungskasse), deren Umlage regional unterschiedlich ist.
Zwei Menschen mit demselben E 11 und derselben Stufe können sich im Netto um mehrere hundert Euro im Monat unterscheiden. Eine Zahl, die das nicht abbildet, sähe hier genauso genau aus wie die belegten daneben – und würde geglaubt. Deshalb steht sie nicht da.
Nicht enthalten: Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Wechselschicht- und Schichtzulagen, Erschwerniszuschläge, Leistungsentgelt, Zulagen einzelner Sparten und Besitzstände aus der Überleitung. Sie hängen am einzelnen Arbeitsverhältnis und nicht an der Tabelle.