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Entgeltrechner

TVöD- und TV-L-Rechner

Entgeltgruppe, Stufe und Wochenstunden eingeben – heraus kommen Monatsbrutto, Jahresbrutto einschließlich Jahressonderzahlung und der Stundenlohn. Alle Beträge stammen aus der geltenden Entgelttabelle, nicht aus einer Schätzung.

Eingabe

Bund für Bundesbehörden, VKA für Städte, Gemeinden und Landkreise, TV-L für die Länder.

Vollzeit sind hier 39 Stunden. Für Teilzeit den eigenen Wert eintragen.

TVöD VKA, E 7, Stufe 3

39 Wochenstunden – Vollzeit

Monatsbrutto
3.682,69 €
Jahresbrutto
47.322,57 €
mit Jahressonderzahlung
Stundenlohn
21,72 €

Wie sich das zusammensetzt

Die einzelnen Schritte der Berechnung
Schritt Betrag
Tabellenentgelt bei Vollzeit 3.682,69 €
Zwölf Monatsentgelte 44.192,28 €
Jahressonderzahlung (85,00 % eines Monatsentgelts) 3.130,29 €
Jahresbrutto 47.322,57 €
Stundenlohn: Monatsentgelt geteilt durch das 4,348-fache von 39 Stunden 21,72 €

Grundlagen: § 15 (Tabellenentgelt), § 24 Abs. 2 (Teilzeit anteilig), § 24 Abs. 3 Satz 3 (Stundenanteil über den Faktor 4,348) und § 20 (VKA) Abs. 2 TVöD in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung. Die benutzte Tabelle gilt seit dem 01.05.2026 und läuft bis zum 31.03.2027.

Warum hier kein Netto steht

Vom Brutto zum Netto führt kein tariflicher, sondern ein steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Weg – und der hängt an Angaben, die in keiner Entgelttabelle stehen: Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, der Zusatzbeitrag der eigenen Krankenkasse, das Bundesland und der Eigenanteil zur Zusatzversorgung (VBL beziehungsweise kommunale Zusatzversorgungskasse), deren Umlage regional unterschiedlich ist.

Zwei Menschen mit demselben E 7 und derselben Stufe können sich im Netto um mehrere hundert Euro im Monat unterscheiden. Eine Zahl, die das nicht abbildet, sähe hier genauso genau aus wie die belegten daneben – und würde geglaubt. Deshalb steht sie nicht da.

Nicht enthalten: Zeitzuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, Wechselschicht- und Schichtzulagen, Erschwerniszuschläge, Leistungsentgelt, Zulagen einzelner Sparten und Besitzstände aus der Überleitung. Sie hängen am einzelnen Arbeitsverhältnis und nicht an der Tabelle.

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