TVöD E 1
Einfachste Tätigkeiten
Das Tabellenentgelt reicht von 2.534,55 € in der ersten bis 2.754,50 € in der letzten Stufe – Vollzeit, brutto im Monat, gültig seit dem 01.05.2026.
Was E 1 in jeder Stufe zahlt
| Stufe | TVöD Bund | TVöD VKA | Stundenlohn | Erreicht nach |
|---|---|---|---|---|
| Stufe 2 | 2.543,55 € | 2.534,55 € | 14,95 € | bei Einstellung |
| Stufe 3 | 2.568,83 € | 2.568,83 € | 15,15 € | nach 8 Jahren |
| Stufe 4 | 2.611,69 € | 2.611,69 € | 15,40 € | nach 12 Jahren |
| Stufe 5 | 2.651,64 € | 2.651,64 € | 15,64 € | nach 16 Jahren |
| Stufe 6 | 2.754,50 € | 2.754,50 € | 16,24 € | nach 20 Jahren |
Der Stundenlohn ist das Monatsentgelt geteilt durch das 4,348-fache der Wochenstunden – so rechnet der Tarifvertrag selbst (§ 24 Abs. 3 Satz 3 TVöD), und 39 Wochenstunden sind hier Vollzeit. Die Spalte „Erreicht nach“ zählt Jahre ununterbrochener Tätigkeit beim selben Arbeitgeber; ab Stufe 3 kommt die Leistung hinzu (§ 17 Abs. 2). In dieser Gruppe gilt eine eigene Staffel: eingestellt wird zwingend in Stufe 2, und jede weitere Stufe wird nach vier Jahren erreicht (§ 16 Abs. 4). In dieser Gruppe zahlen Bund und Kommunen unterschiedlich – deshalb zwei Spalten. Der Stundenlohn ist aus der kommunalen Spalte gerechnet.
Geltung und Quelle
- Gültig
- 01.05.2026 bis 31.03.2027
- Grundlage
- Änderungstarifvertrag Nr. 22 vom 6. April 2025 (Tarifrunde Bund und Kommunen 2025). Zweite Stufe des Abschlusses: +2,8 Prozent auf die Tabelle vom 1. April 2025.
- Quelle
-
TVöD – Allgemeiner Teil (inklusive Entgelttabellen), Fassung vom 6. April 2025, Anlage A
ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Tarifvertragspartei)
https://www.verdi.de/geld-tarif/tarifvertrag-oeffentlicher-dienst-tvoed
abgerufen am 17.09.2026 - Gegenprobe
-
Alle 101 Beträge stimmen zellenweise mit der Fassung von ver.di überein.
Verglichen mit: Anlage 1b – Anlage A (VKA), Tabelle TVöD VKA gültig ab 1. Mai 2026 (PDF) – Evangelische Landeskirche in Württemberg (wendet den TVöD an)
Was in E 1 eingruppiert wird
Das Tätigkeitsmerkmal
Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten. Die Entgeltordnung zählt sie ausdrücklich auf, statt sie zu umschreiben.
Die Entgeltgruppe 1 hat keine Stufe 1. Eingestellt wird in Stufe 2, und die weiteren Stufen werden je nach vier Jahren erreicht.
Typischerweise
- Essens- und Getränkeausgabe
- Garderobenpersonal
- Spülen und Gemüseputzen im Haus- und Küchenbereich
- Reinigung von Höfen, Wegen, Grünanlagen und Parks
- Botendienst ohne Aufsichtsfunktion
Die Beispiele sind Veranschaulichungen des Merkmals und keine Eingruppierungszusage.
Die Entgeltordnung beschreibt jede Entgeltgruppe über ein Tätigkeitsmerkmal, nicht über Berufsbezeichnungen. Die Texte unten geben diese Merkmale wieder, und zwar den Zweig für den Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innen- und Außendienst (Abschnitt I Ziffer 3) – den Zweig also, unter den die Verwaltungsberufe fallen. Für handwerkliche Tätigkeiten gilt in den Entgeltgruppen 2 bis 9a eine eigene Reihe (Ziffer 2), für einzelne Berufe kommen die speziellen Tätigkeitsmerkmale in Abschnitt II hinzu. Welche Gruppe im Einzelfall gilt, entscheidet die tatsächlich übertragene Tätigkeit – nicht der Abschluss und nicht die Stellenbezeichnung.
Quelle: Anlage 1 zum TVöD – Entgeltordnung (VKA), Teil A: Allgemeiner Teil, Abschnitt I: Allgemeine Tätigkeitsmerkmale – ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Tarifvertragspartei), TVöD Allgemeiner Teil, Fassung vom 6. April 2025.
Dieselbe Gruppe im TV-L
Die Länder führen dieselbe Nummerierung, zahlen aber andere Beträge und haben andere Vollzeitstunden. Ein Vergleich Zeile gegen Zeile geht deshalb nur beim Monatsentgelt auf, nicht beim Stundenlohn.
| Stufe | TVöD VKA | TV-L | Abstand |
|---|---|---|---|
| Stufe 2 | 2.534,55 € | 2.534,49 € | +0,06 € |
| Stufe 3 | 2.568,83 € | 2.565,06 € | +3,77 € |
| Stufe 4 | 2.611,69 € | 2.601,78 € | +9,91 € |
| Stufe 5 | 2.651,64 € | 2.638,51 € | +13,13 € |
| Stufe 6 | 2.754,50 € | 2.730,30 € | +24,20 € |
TV-L: gültig vom 01.04.2026 bis 31.12.2026. Zur ganzen TV-L-Tabelle.
Offene Stellen mit E 1
Anzeigen, die diese Entgeltgruppe selbst nennen – gefunden im Anzeigentext, nicht zugeordnet.